Sicherer Datenschutz: Reisswolf Schweiz als Ihr vertrauenswürdiger Partner

Sichere Akten- und Datenträgervernichtung ist entscheidend, wenn es um den Schutz vertraulicher Informationen geht. Bei Reisswolf Schweiz verstehen wir, wie wichtig Datenschutz und Umweltschutz sind. Unsere zertifizierten Prozesse garantieren maximale Sicherheit und einen umweltschonenden Umgang. In diesem Artikel erfahren Sie, warum wir Ihr Partner für sichere Akten- und Datenträgervernichtung sind.

 

1. Höchste Sicherheitsstandards

Der Schutz sensibler Daten ist unerlässlich. Bei Reisswolf Schweiz sind wir nach DIN 66399-zertifiziert und garantieren damit maximale Sicherheit bei unseren Prozessen, um den Schutz Ihrer vertraulichen Akten und elektronischen Datenträger jederzeit zu gewährleisten. Denn der Schutz Ihrer Daten hat bei uns oberste Priorität.

 

II. Sicherheitszertifikate für Ihre Gewissheit

Unsere Verpflichtung zur Sicherheit geht über die Zertifizierung hinaus. Nach jeder erfolgreichen Vernichtung erhalten Sie von uns ein Sicherheitszertifikat. Dieses Dokument bestätigt nicht nur die ordnungsgemässe Vernichtung Ihrer Daten, sondern auch unsere Verantwortung und Transparenz im Umgang mit Ihren Informationen.

 

III. Umweltschonende Praktiken

Datenschutz hat bei uns oberste Priorität. Doch wir verstehen ebenso die Bedeutung nachhaltiger Geschäftspraktiken. Unsere Prozesse zur Vernichtung von Akten und Datenträgern sind darauf ausgerichtet, den ökologischen Fussabdruck so gering wie möglich zu halten. So finden unsere datenschutzkonform und vollständig nach DIN-Norm 66399 vernichteten Akten sowie Datenträger eine zweite Verwendung und werden zu wiederverwendbaren Rohstoffen aufbereitet. Damit erfüllen wir unsere Mission, nicht nur Ihre vertraulichen Daten sicher zu vernichten, sondern auch einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Sehen Sie hier, mit welchen Massnahmen wir die Nachhaltigkeit in unserer Unternehmensgruppe Paprec Schweiz fördern und umsetzen. (https://www.paprec.ch/wir-uebernehmen-verantwortung/).

 

IV. Die Wahl des vertrauenswürdigen Partners

Reisswolf Schweiz ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für sichere Akten- und Datenträgervernichtung. Unsere langjährige Erfahrung, unser Engagement für Sicherheit und Umweltschutz sowie unsere Zertifizierungen machen uns zur besten Wahl für Ihre Datenschutzanforderungen. Wir bieten Ihnen eine Vertrauen Sie auf Reisswolf Schweiz, um Ihre vertraulichen Daten sicher und umweltfreundlich zu vernichten. Unsere zertifizierten Prozesse und unser Engagement für Datenschutz und Umweltschutz machen uns zum bevorzugten Partner für Unternehmen und Organisationen in der ganzen Schweiz.

Neues Datenschutzgesetz: das ändert sich

Mit der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) ändern sich ab 2023 wichtige Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten. Zukünftig gilt es, verschärfte Regeln zu beachten – Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Richtlinien und Datenschutzerklärungen bis zum Inkrafttreten am 1. September 2023 anpassen.

 

Das sind die wichtigsten Änderungen:

 

  • Anpassungen an internationale Standards: Die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) wurde vorgenommen, um die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen und eine bessere Harmonisierung der Datenschutzstandards zu erreichen. Dadurch wird der grenzüberschreitende Datenaustausch erleichtert.
  • Das revidierte DSG beschränkt sich wie die DSGVO auf den Datenschutz natürlicher Personen – statt wie bisher auch auf Daten juristischer Personen. Die Informationspflichten bei der Beschaffung von Personendaten werden ausgebaut und gelten nicht mehr nur bei der Beschaffung von besonders schützenswerten Personendaten. Folglich wird eine Datenschutzerklärung für sämtliche Unternehmen Pflicht.
  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen neu ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen, in welchem sie sich in Bezug auf einzelne Bearbeitungen u.a. zu den Bearbeitungszwecken, den Kategorien der betroffenen Personen und Daten sowie der Aufbewahrungsdauer äussern.
  • Auftragsbearbeitungen, etwa durch IT-Provider, sind vertraglich durch sog. Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarungen (ADV; data processing agreements, DPA) abzusichern.
  • Verletzungen der Datensicherheit müssen dem EDÖB gemeldet werden, wenn sie zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder der Grundrechte der betroffenen Person führen. Es ist durch geeignete technische oder organisatorische Massnahmen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit zu gewährleisten, d.h. es sind diejenigen technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, welche in Anbetracht des Zwecks der Datenbearbeitung, des Risikos, dem Stand der Technik und der Implementierungskosten erforderlich und angemessen sind (z.B. Zugriffskontrollen, Zugangskontrollen, Datenträgerkontrollen, Speicherkontrollen, Benutzerkontrollen etc.)

 

Diese Änderungen im schweizerischen Datenschutzgesetz unterstreichen die wachsende Bedeutung des Datenschutzes und der Privatsphäre in einer zunehmend digitalisierten Welt. Unternehmen und Organisationen sind angehalten, sich intensiv mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die Datenschutzbestimmungen umzusetzen und die Rechte ihrer Kunden und Nutzer zu wahren.

 

Rechtsanwalt Marius Vischer, Partner in der Anwaltskanzlei epartners in Zürich, hat im Januar ein Interview zu dem neuen Datenschutzgesetz gegeben.

 

Übrigens: Eine sichere Aktenvernichtung ist entscheidend für den Datenschutz. Durch die sichere Vernichtung von vertraulichen Dokumenten und personenbezogenen Daten auf physischen Trägern wie Papier oder Festplatten wird Missbrauch und Identitätsdiebstahl verhindert.

 

Mit unserem umfassenden Service gewährleisten wir, dass Informationen endgültig und unwiederbringlich gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Erfahren Sie mehr zu unserem Angebot: https://www.reisswolf.ch/

Typische Datenlecks in Unternehmen

Sensible Unternehmensdaten können auf unterschiedlichen Wegen in die falschen Hände geraten. Eine mögliche Schwachstelle ist der sorglose Umgang mit Akten und Datenträgern am Ende des Lebenszyklus.

 

Gerade in der jüngeren Vergangenheit liest man immer wieder von schwerwiegenden Datenlecks bei Unternehmen. Von sozialen Netzwerken über Dating-Plattformen bis hin zu Banken und Online-Händlern – kaum ein Geschäftszweig bleibt von derlei Pannen verschont. Da die Medien meist nur über Vorfälle bei grossen Konzernen berichten, könnte schnell der Eindruck entstehen, dass KMU nichts zu befürchten haben. «Es macht sich doch niemand die Mühe, unsere Daten zu stehlen»: Diese Aussage trifft absolut nicht zu. Zudem geht sie von einer falschen Annahme aus. Denn Datenlecks kommen längst nicht immer durch gezielte Angriffe zustande. Häufig treten sie als Folge von organisatorischen Schwachstellen oder menschlichen Fehlern auf.

 

Ob bewusste Attacke oder simple Unachtsamkeit: Während sich manche Gefahren relativ leicht ausschalten lassen, erfordert es bei anderen grösseren Aufwand, sie zu entschärfen. Als zertifizierter Spezialist für Akten- und Datenträgervernichtung können wir Ihnen versichern: Für Punkt 6 genügt ein Anruf bei uns, und Ihre Sorgen haben sich erledigt. Ausserdem können wir Ihnen nur ans Herz legen, ein Sicherheitskonzept für Ihr Unternehmen auszuarbeiten und Ihre Mitarbeitenden immer wieder für die Thematik zu sensibilisieren.

 

  1. Phishing
    Das kennen wir alle aus dem Posteingangsfach unserer E-Mail-Konten: Auf mehr oder weniger geschickte Weise wird versucht, uns Passwörter oder andere Zugangsdaten zu entlocken. Leider werden diese Angriffe immer professioneller. Vor einigen Jahren genügte beinahe immer ein kritischer Blick, um betrügerische Mails als solche zu entlarven. Mittlerweile ist dies deutlich schwieriger geworden und sämtliche Mitarbeitende müssen immer wieder für dieses Thema sensibilisiert werden. Eine Regel hat jedoch weiterhin Gültigkeit: Wenn Sie in einer E-Mail «Passwort» lesen, sollten alle Alarmglocken läuten.
  2. Malware
    Dies schliesst direkt an Punkt 1 an, da auch Malware häufig über E-Mails eingeschleust wird . Solche Schadprogramme kommen in unterschiedlichen Formen und können verschiedene Auswirkungen haben. Dazu gehört die Verschlüsselung von Dateien auf einem Rechner oder in einem gesamten Netzwerk, für deren Freigabe dann Lösegeld gefordert wird (Ransomware). Oder beispielsweise auch das Öffnen von Hintertüren, die Cybergangstern ermöglichen, Ihre Daten zu entwenden.
  3. Nicht aktuelle Software
    Diese Gefahrenquelle liegt auf der Hand: Je länger ein Programm auf dem Markt ist, desto mehr Zeit haben Angreifer, Schwachstellen darin zu finden. Diese werden regelmässig von den Herstellern der Programme behoben und in Form von Updates ausgespielt. Wer diese Updates nicht installiert, macht sich respektive die verwendeten Geräte zu einem leichten Ziel.
  4. Unsichere Passwörter
    Ein Dauerbrenner: Passwörter schützen unsere Daten vor fremdem Zugriff. Doch um diese Aufgabe zu erfüllen, dürfen sie nicht einfach zu «erraten» sein. Natürlich ist damit längst nicht mehr der klischeehafte Hacker gemeint, der in einem dunklen Hinterzimmer einzelne Passwörter eintippt und auf einen Treffer hofft. Heutige Angriffe erfolgen automatisiert mit einer Unzahl von Versuchen in wenigen Sekunden. Deswegen lassen die meisten Anwendungen mittlerweile gar keine wirklich unsicheren Passwörter mehr zu. Am zuverlässigsten schützen «Passwort-Safes» – Programme, die komplett sichere Passwörter generieren und für Sie verwalten. Denn Sie machen auch eine weitere Gefahrenquelle überflüssig: Das Notieren von Passwörtern auf dem Schreibtisch oder in abgespeicherten Textdokumenten.
  5. Böse Absicht
    Bei den meisten Datenlecks kommt die kriminelle Energie von Menschen ausserhalb Ihres Unternehmens. Dennoch sollte man die Möglichkeit nicht ausser Acht lassen, dass beispielsweise auch verärgerte Mitarbeitende auf den Gedanken kommen könnten, Daten zu entwenden. Deswegen sollten Sie für solche Fälle über Prozesse zur Vorbeugung verfügen. Beispielsweise sollte die Möglichkeit bestehen, den Zugang zu allen wesentlichen Ressourcen schnell sperren zu können, ohne vorher noch mühsam eine Liste erstellen zu müssen, worauf ein Mitarbeiter überhaupt Zugriff hat.
  6. Sorgloser Umgang am Ende der Lebenszeit
    Ob Papierdokument, Festplatte oder Mitarbeiter-Handy: Alle Akten und Datenträger haben irgendwann ausgedient. Auch dieser Zeitpunkt verdient Aufmerksamkeit bezüglich der Sicherheit. Denn eine achtlose Entsorgung, etwa im Altpapier oder im Fall von elektronischen Geräten im Elektroschrott, macht Ihre Daten relativ einfach für andere zugänglich. Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es für diesen Punkt die vermutlich unkomplizierteste Lösung: Mit unserer jahrelanger Erfahrungvernichten wir zuverlässig alles, was Ihr Archiv verlässt. Dafür verfügen wir über eingespielte zertifizierte Prozesse, und mindestens ebenso wichtig:über bestens geschulte, langjährige Mitarbeitende.