Datenschutz oder Datensicherheit? Wir klären auf

Kennen Sie den Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit? Beides sind oft gehörte Begriffe, doch sie weisen wesentliche Unterschiede auf. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Unterschiede und zeigen auf, was sich mit dem neuen Datenschutzgesetz alles ändert für Unternehmen in der Schweiz. Denn als Partner für eine sichere Datenvernichtung sind Datenschutz und Datensicherheit seit 25 Jahren wichtige Themen für uns.

 

Das Thema Datenschutz hat in letzter Zeit für viel Wirbel und Verwirrungen gesorgt. Wie war das nochmals mit der neuen Datenschutzverordnung der EU? Was darf ich noch und was ist mir nicht mehr erlaubt als Unternehmen und wann tritt eigentlich das neue Datenschutzgesetz der Schweiz in Kraft? Konkret geht es mit der neuen Datenschutzverordnung der EU darum, dass personenbezogene Daten von Unternehmen nicht mehr gesammelt und verarbeitet werden dürfen, sofern es keine explizite Zustimmung gibt. Für die Schweiz heisst das: Unternehmen, die mit Kunden oder Unternehmen aus der EU interagieren, Daten erheben oder verarbeiten, müssen die Datenschutzverordnung der EU, die seit 2018 in Kraft ist, beachten. Dies gilt auch, wenn eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in der EU existiert.

 

NEUES DATENSCHUTZGESETZ DER SCHWEIZ

 

Zwar wird das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz erst in der zweiten Hälfte 2022 in Kraft treten, doch Unternehmerinnen und Unternehmer sind gut beraten, sich bereits heute mit dem Thema und den neuen Anforderungen vertraut zu machen und die erforderlichen Anpassungen an ihren Datenschutzerklärungen und Verträgen vorzunehmen. Der nationale Wirtschaftsverband Economiesuisse hat dazu eine Übersicht erstellt, um aufzuzeigen, was sich mit der Gesetzesänderung alles ändert und was dies für die Unternehmen bedeutet:

 

https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/datenschutz-eine-uebersicht-zum-neuen-gesetz

 

Auch wenn Datenschutz und Datensicherheit wie zwei Namen derselben Sache klingen, sind sie das noch lange nicht. Als Faustregel kann man sie wie folgt unterscheiden: Während Datenschutz sich auf die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich der Kontrolle über die persönlichen Daten und auch deren Nutzung bezieht, beschreibt Datensicherheit all jene Massnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden. Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sind dabei die wichtigsten Ziele.

 

REISSWOLF SCHWEIZ - IHR PARTNER FÜR SICHERE DATENVERNICHTUNG

 

Seit 25 Jahren ist Reisswolf Schweiz spezialisiert auf eine sichere und diskrete Datenvernichtung. Das Unternehmen bietet den Kundinnen und Kunden auf ihre Bedürfnisse entsprechende Lösungen an. «In den vergangenen 25 Jahren haben wir all unsere Entwicklungsschritte kompromisslos auf höhere Dienstleistungsqualität und noch besseren Schutz für die Daten unserer Kundinnen und Kunden ausgerichtet», so Christophe Gence, CEO und VR Delegierter Paprec Schweiz. «So erreichten wir als erstes Unternehmen in der Schweiz die DIN-66399-Zertifizierung. Diese gibt den Rahmen für eine sichere, geschlossene Prozesskette bei der Datenvernichtung vor. Mittlerweile arbeiten auch andere Firmen nach den in dieser Norm definierten Richtlinien, doch Reisswolf bleibt der einzige zertifizierte Anbieter in der Schweiz.»

 

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen: https://www.reisswolf.ch/

Mobile Aktenvernichtung: unterwegs mit den Reisswolf-Profis

Maximale Sicherheit bei der Aktenvernichtung durch den Einsatz des mobilen Shredders: Reisswolf-Mitarbeiter Agron Hajdraj erklärt im Interview, wie der Prozess abläuft und weshalb er nichts dagegen hat, wenn Kunden ihm bei der Arbeit genau auf die Finger schauen.

 

Herr Hajdraj, können Sie uns im Detail beschreiben, wie ein Kundenbesuch mit dem mobilen Shredder abläuft?

 

Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Manche Kunden erwarten mich schon draussen mit dem Container, bei anderen hole ich die Container aus den einzelnen Büros ab. Der Vernichtungsvorgang selbst bleibt aber immer der gleiche. Bei Aufträgen mit dem mobilen Shredder kommen ausschliesslich unsere Reisswolf-Sicherheitsbehälter zum Einsatz. Diese sind so konstruiert, dass der Lift des Fahrzeugs sie greifen kann, sobald man sie entsprechend platziert hat. So gelangt der Inhalt der Container ins Wageninnere, wo er entsprechend unserer Sicherheitsnormen fachgerecht zerkleinert wird.

 

Sind Fahrten mit dem mobilen Shredder Ihre Haupttätigkeit oder haben Sie noch andere Aufgaben bei Reisswolf?

 

Die Häufigkeit der Einsätze variiert: In manchen Wochen bin ich an allen fünf Tagen mit dem mobilen Shredder unterwegs, in anderen nur an ein oder zwei. Dann übernehme ich auch andere Aufgaben, beispielsweise führe ich Aufträge mit einem unserer Pressfahrzeuge aus.

 

Mobile Aktenvernichtung: Kunde kann Vorgang beobachten

 

Welchen Unterschied macht es für mich als Kunden, ob ich die mobile Aktenvernichtung oder den Transport zur Vernichtung im Reisswolf-Werk wähle?

 

Die Variante mit dem mobilen Shredder wählen vor allem Unternehmen mit einem besonders hohen Sicherheitsbedürfnis. Falls ein Kunde das wünscht, kann er mit mir beim Fahrzeug bleiben, bis der Vorgang vollständig abgeschlossen ist.

 

Mach viele Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch?

 

Ja, das kommt des Öfteren vor, manchmal auch einfach aus Interesse, wie der Vorgang eigentlich abläuft. Das gibt uns die Gelegenheit, die Sicherheit unserer Abläufe live vorzuführen. Aber natürlich haben wir auch Kunden, die froh sind, wenn sie mir nur zeigen müssen, wo die Container stehen, und sie keinen weiteren Aufwand mehr mit dem Vorgang haben.

 

Sie haben erwähnt, dass nur Reisswolf-Sicherheitsbehälter zum Einsatz kommen. Also brauche ich als Neukunde erst einmal einen solchen Container, um den mobilen Shredder überhaupt anfordern zu können?

 

Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Wir haben im Shredderfahrzeug immer drei Container an Bord. Bei Bedarf können wir die zu vernichtenden Akten beim Kunden vor Ort in diese Behälter abfüllen. Falls es sich um einen einmaligen Auftrag handelt, nehmen wir die Container anschliessend wieder mit. Andernfalls können wir sie dem Kunden auch überlassen, so dass er seine Akten für die nächste Abholung darin sicher aufbewahren kann.

 

Mobiler Shredder erlaubt lückenlose Überwachung

 

Wie läuft der Prozess weiter ab?

 

Unsere Fahrzeuge sind alle GPS-überwacht, so dass auch auf dem Weg zum Reisswolf-Werk jederzeit höchste Sicherheit gewährleistet ist. Nach der Ankunft landen die bereits im Fahrzeug vernichteten Akten umgehend in unserem Hochleistungs-Shredder, wo sie nochmals gehäckselt werden. Es folgt die Verarbeitung zu praktischen Ballen, die das spätere Recycling erleichtern.

 

Gestatten Sie zum Abschluss noch die Frage: Wo liegt die grösste Herausforderung bei Einsätzen mit dem mobilen Shredder? 

 

Der Prozess ist so gut organisiert, dass er beinahe wie von selbst abläuft. Deswegen ist der schwierigste Teil häufig, einen Parkplatz vor Ort zu finden. Aber am Ende hat auch das noch jedes Mal gut funktioniert!

 

Herr Hajdraj vielen Dank für das Gespräch und Ihnen weiterhin viel Spass bei den Einsätzen mit dem mobilen Shredder!

Ein Bürodrucker verarbeitet laufend grosse Mengen sensibler Daten. Diese gilt es zu schützen – vor allem, wenn der Drucker in den Ruhestand geschickt wird.

 

Wohl die meisten Menschen verbinden den Verlust sensibler elektronischer Daten mit Zwischenfällen wie dem Diebstahl eines Laptops. Beschäftigt man sich etwas genauer mit der Thematik, kommen schnell auch achtlos entsorgte Rechner ins Spiel, auf deren Festplatte sich noch allerlei Interna befinden. Doch in nahezu jedem Büro dieser Welt findet sich ein viel genutztes Gerät, das bei diesen Überlegungen viel zu häufig ausser Acht bleibt und gewissermassen dauerhaft unter dem Radar hindurchsegelt: der Drucker.

 

Gespeicherte Daten bleiben zugänglich

 

Um die Problematik im Kern zu verstehen, ist ein genauerer Blick auf die Technik erforderlich. Das beginnt schon bei der Bezeichnung, denn in den meisten Fällen handelt es sich nicht um einen reinen Drucker. Typischerweise setzen Unternehmen Multifunktionsgeräte ein, die auch scannen und kopieren. Oder anders ausgedrückt: die tagtäglich grosse Mengen vertraulicher Daten verarbeiten. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Geräte einen internen Speicher, beispielsweise für Druckaufträge oder eingescannte Dokumente. Dieser Speicher wird zwar laufend neu überschrieben, doch wie bei allen Datenträgern gilt auch in diesem Fall: Nichts ist je wirklich gelöscht. Mit den richtigen Tools und überraschend wenig Aufwand lassen sich Daten wiederherstellen, wenn ein physisch noch intaktes Speichermedium in falsche Hände gelangt.

 

Drucker: Sensibilisierung für den Datenschutz

 

Sicherheitskonzepte im Umgang mit Druckern gibt es wohl in den meisten Unternehmen. Häufig beschränken sich diese darauf, nicht zuzulassen, dass ausgedruckte Dokumente bei der falschen Person landen – was ohne Zweifel von zentraler Bedeutung ist. Zusätzlich gilt es natürlich zu verhindern, dass Übeltäter vor Ort Zugriff auf die gespeicherten Daten erlangen und diese entwenden können. Leider endet die Sorgfalt häufig, sobald ein Gerät ausgedient hat. Ein Weiterverkauf alter Drucker empfiehlt sich definitiv nicht, oder wenigstens nicht ohne Austausch des internen Speichers. Diesen sollte man – wie grundsätzlich alle geschäftlich genutzten Datenträger – nach Gebrauch endgültig physisch zerstören.

 

Druckerspeicher: zertifizierte, sichere Vernichtung

 

Bei Reisswolf bieten wir diesen Service für alle relevanten Speichermedien an, von simplen CDs bis hin zu vollständigen Notebooks. Der komplette Vorgang erfolgt nach DIN 66399, der Norm für die Sicherheit bei der Datenträgervernichtung. Diese gewährleistet eine geschlossene Prozesskette, an deren Ende ein Zertifikat die vollständige Vernichtung bestätigt. Übrigens: Wussten Sie, dass Reisswolf als Ausschussmitglied aktiv an der Erarbeitung der DIN 66399 beteiligt war? Wenn Sie also mehr über diese Norm erfahren möchten oder weitere Information zur sicheren Zerstörung von Datenträgern wünschen, sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse.