Ob Archivauflösung oder laufender Bedarf – REISSWOLF schützt Ihre sensiblen Daten.
Warum Akten vernichten? – Sicherheit beginnt mit Verantwortung
Vertrauliche Informationen gehören nicht in den Papierkorb. Unzureichend entsorgte Dokumente können nicht nur Ihre Geschäftsgeheimnisse gefährden, sondern auch datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
REISSWOLF bietet Ihnen eine zertifizierte Aktenvernichtung – nach den Anforderungen der DSGVO und des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
✔ Gesetzeskonform nach DSG & DIN 66399
✔ Schutz vor Datenmissbrauch & Industriespionage
✔ Umweltfreundlich & revisionssicher dokumentiert
Unsere Aktenvernichtung – Ihr Plus an Sicherheit
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Bereitstellung versiegelter Sicherheitsbehälter
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Regelmässige oder einmalige Abholung
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Vernichtung nach DIN 66399 – bis Schutzklasse 3
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Zertifizierter Vernichtungsnachweis
Jetzt den REISSWOLF-Service finden, der genau zu Ihnen passt.
Lösung 1: REGELMÄSSIGE DIENSTLEISTUNG
Unser Dienstleistungspaket umfasst unter anderem:
- Bereitstellen von abschliessbaren Sammelbehältern
- Austausch oder Leerung vor Ort auf Abruf oder regelmässig
- Transport mit speziellen Fahrzeugen
- Vernichtung der Daten
Wir bieten eine regelmässige Dienstleistung, die im Laufe des Vertrages flexibel angepasst werden kann.
Lösung 2: EINMALIGE ARCHIVRÄUMUNG
Unser Dienstleistungspaket umfasst unter anderem:
- Entsorgung von Akten und Datenträger nach Archivierungsfrist und Datenschutzgesetz
- Austausch oder Leerung vor Ort auf Abruf oder regelmässig
- Transport mit speziellen Fahrzeugen
- Vernichtung der Daten
Wir bieten auch eine Gesamtleistung an von der Räumung bis zu der endgültigen Vernichtung (Packung, Sortierung, Vernichtung durch Zerkleinerung).
In 3 Schritten zu Ihrer sicheren Aktenvernichtung
1. Abholung vor Ort
Wir stellen passende Behälter bereit oder holen Ihre Dokumente direkt bei Ihnen ab.
2. Transport in Sicherheit
Unsere Fahrzeuge sind GPS-überwacht und erfüllen höchste Sicherheitsstandards.
3. Vernichtung & Nachweis
Die Akten werden gemäss DIN 66399 vernichtet – Sie erhalten ein offizielles Zertifikat.
Häufig gestellte Fragen zur Aktenvernichtung
In der Schweiz gelten je nach Dokumententyp gesetzliche Aufbewahrungsfristen zwischen 5 und 10 Jahren.
Der Preis richtet sich nach Menge, Abholort und Sicherheitsstufe. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Alle Akten, die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr haben – inkl. Personalakten, Verträge, Rechnungen.
Für die Vernichtung vertraulicher Unternehmensunterlagen empfehlen wir mindestens **Sicherheitsstufe P-3 oder P-4** nach DIN 66399. Diese Stufen gewährleisten, dass sensible Daten unlesbar und nicht rekonstruierbar sind – ideal für Personalakten, Verträge oder interne Dokumente.
Ja, bei REISSWOLF können Sie auch **kleine Mengen Akten** fachgerecht und datenschutzkonform vernichten lassen – bereits ab wenigen Ordnern. Wir bieten dafür flexible Lösungen wie **Abgabe an Sammelstellen** oder **Sicherheitsbehälter mit Abholung**. Ideal für Praxen, Kanzleien oder Kleinunternehmen.
Massgeschneiderte Lösungen für jede Branche

Aktenvernichtung in Zürich, Basel, Luzern, Genf & der ganzen Schweiz
Mit Standorten und Partnern in allen Sprachregionen bieten wir schweizweiten Service – von Genf bis St. Gallen.
