Gesetzeskonforme Entsorgung medizinischer Unterlagen
Was gilt für Röntgenbilder nach DSG & GeBüV?
Röntgenbilder enthalten hochsensible Gesundheitsdaten und zählen zu den besonders schützenswerten Personendaten gemäss revidiertem Datenschutzgesetz (revDSG, Art. 5 lit. c). Neben dem Datenschutz ist beim Umgang mit Silberfilmen auch der Umweltschutz zentral: Silberhaltige Röntgenfilme gelten als Sonderabfall und müssen fachgerecht entsorgt werden. Ärztinnen, Spitäler und Labore tragen hier eine doppelte Verantwortung.
Gesetzliche Grundlagen
Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) regelt die ordnungsgemässe Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Unterlagen, nicht jedoch spezifisch von medizinischen Bilddaten oder Röntgenbildern.
Die mindestens 10-jährige Aufbewahrungspflicht von Röntgenbildern ergibt sich in der Schweiz aus kantonalen Gesundheitsgesetzen und medizinischen Berufsrichtlinien. Bei Minderjährigen können längere Aufbewahrungsfristen gelten. Nach Ablauf der Frist müssen die Unterlagen revisionssicher, datenschutzkonform und dokumentiert vernichtet werden.
Röntgenfilme DSG-konform und umweltgerecht entsorgen
Röntgenbilder dürfen nicht über normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten wertvolle Edelmetalle, vor allem Silber, aber auch Schadstoffe. Die Entsorgung erfordert deshalb zwei zentrale Anforderungen:
- Datenschutz: Vernichtung nach revDSG & ISO/IEC 21964
- Umweltschutz: Rückführung der Wertstoffe in den Materialkreislauf
REISSWOLF Schweiz übernimmt beides – rechtskonform, zertifiziert und mit vollständiger Dokumentation.
Sicherheit für Spitäler, Radiologiezentren & Arztpraxen
Ob einzelne Ordner oder komplette Archivräume – wir bieten eine skalierbare Lösung für alle medizinischen Einrichtungen:
- Abholung in verschlossenen Sicherheitsbehältern mit e.l.sy.® Schloss
- Lückenlose Dokumentation inkl. Vernichtungsnachweis
- Rückgewinnung der Silberanteile in zertifizierten Recyclinganlagen
- DSG- und GeBüV-konforme Vernichtung
- Individuelle Planung nach Archivstruktur und Praxisbedarf

Datenschutz & Entsorgung aus einer Hand
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✔ DSG-konforme Vernichtung nach revDSG und ISO/IEC 21964
✔ Einhaltung der GeBüV-Vorgaben für geschäftsrelevante Unterlagen
✔ Spezialbehälter mit RFID-Überwachung und Zugriffsschutz
✔ Rückverfolgbare Prozesse & zertifizierte Sicherheitsstandards
✔ Umweltfreundliche Verwertung statt Deponierung
*Haftungsausschluss
Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Aussagen beachten Sie bitte die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder lassen Sie sich durch eine qualifizierte Rechtsberatung beraten.
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