Vertrauliche Informationen – zwei Medien, eine Verantwortung
Ob physische Unterlagen oder digitale Speichermedien: Wer sensible Daten vernichten will, muss die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen kennen. REISSWOLF Schweiz zeigt, was zu beachten ist – und wie Sie datenschutzkonform handeln.
Warum unterscheiden sich Papier und Datenträger bei der Vernichtung?
Papier und digitale Datenträger erfordern unterschiedliche Verfahren – sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht. Während Papier durch Schreddern zerstört werden kann, enthalten viele digitale Medien noch Restdaten, selbst nach dem Löschen. Gesetzgeber und Normen wie ISO/IEC 21964 (DIN 66399) machen deshalb klare Vorgaben.
Was gilt als Papier – was als Datenträger?
Papierunterlagen | Datenträger |
---|---|
Verträge, Rechnungen, Protokolle | Festplatten (HDD, SSD) |
Patientenakten, Lohnabrechnungen | USB-Sticks, Speicherkarten |
Steuerunterlagen, Kontoauszüge | CDs, DVDs, Blu-Rays |
Backup-Bänder, Magnetbänder | |
Smartphones, Tablets, Notebooks | |
Röntgenbilder (Sonderfall: Silberhaltiger Sonderabfall) |
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Was ist Pflicht?
Für Papierunterlagen gilt:
- Vernichtung nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG)
- Einhaltung der Aufbewahrungsfristen nach OR / GeBüV
- Zerstörung nach ISO/IEC 21964 Schutzklasse 2 oder 3, je nach Inhalt
Für Datenträger gilt:
- Vernichtung ebenfalls nach revDSG und ISO/IEC 21964
- Schutzklasse 3 bis 5 – je nach Art und Sensibilität der Daten
- Löschen reicht nicht: Es ist eine mechanische Zerstörung erforderlich
Tipp: Für medizinische Daten (z. B. Röntgenbilder) gelten zusätzlich Umweltvorgaben (GeBüV).
Risiken bei falscher Vernichtung
- Bußgelder & rechtliche Folgen bei Datenschutzverstößen
- Reputationsverlust bei Datenlecks
- Verletzung von Patienten- oder Mitarbeiterrechten
- Wiederherstellung gelöschter Daten bei unsachgemässer Entsorgung
Wie REISSWOLF Schweiz Papier und Datenträger behandelt
Medium | Verfahren | Schutzklasse | Lösung durch REISSWOLF Schweiz |
---|---|---|---|
Papier | Schreddern, Pressen | 2–3 | Mobile & stationäre Aktenvernichtung |
Datenträger | Zerkleinerung, Shredder | 4–5 | Spezialisierte Datenträgervernichtung mit Sicherheitsbehältern und lückenloser Dokumentation |
Röntgenfilme | Sonderabfall, Recycling | 3 (Gesundheitsdaten) | Gesetzeskonforme Entsorgung inkl. Umweltvorgaben |

Ihre Vorteile mit REISSWOLF Schweiz
✔ DSG-konforme Vernichtung nach ISO/IEC 21964
✔ Schutzklassen 3–5 bei Datenträgern
✔ Zertifizierte Prozesse (ISO 9001 & 14001)
✔ Gesicherte Sicherheitsbehälter & Transportkette
✔ Umweltfreundliche Rohstoffverwertung
✔ Beratung und Umsetzung aus einer Hand
Häufige Fragen zur Datenträger- & Papiervernichtung
- Wie unterscheidet sich die Vernichtung bei Papier und Datenträgern?
Papier kann zerkleinert werden, Datenträger müssen physisch zerstört werden. - Reicht das Löschen einer Festplatte?
Nein. Daten lassen sich rekonstruieren. Nur mechanische Vernichtung ist DSG-konform. - Was passiert mit dem vernichteten Material?
Es wird wiederverwertet – für neue Rohstoffe in der Industrie. - Kann ich beides kombinieren (Papier & Datenträger)?
Ja – wir bieten gemischte Sicherheitslösungen und passende Behälter.
Haftungsausschluss
Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Aussagen beachten Sie bitte die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder lassen Sie sich durch eine qualifizierte Rechtsberatung beraten.
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