Was bedeutet das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG)?
Rechtssicherheit beginnt im Archiv: Diese DSG-Pflichten betreffen auch Ihre Aktenlagerung und -vernichtung.
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Es stärkt den Schutz personenbezogener Daten und passt die Vorschriften an Digitalisierung und neue Risiken an – für Privatpersonen und alle Unternehmen mit sensiblen Informationen.
Das revDSG gilt nicht nur für digitale Daten, sondern auch für physische Träger wie Papierakten, Personalakten, Patientendossiers oder Geschäftsbücher. Konkret bedeutet das: Archivierte Daten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gesetzeskonform, sicher und dokumentiert vernichtet werden.
Warum die Archivräumung eine Datenschutzfrage ist
In vielen Organisationen lagern Altakten, Vertragsdossiers, interne Memos oder medizinische Unterlagen jahrelang. Falsche oder unsachgemässe Vernichtung birgt hohe Risiken – rechtlich und reputationsschädigend.
Das revDSG schreibt vor, wie Archivbestände nach Fristablauf zu behandeln sind. Typische Stolperfallen:
- Entsorgung über Hausmüll/Altpapier
- Fehlende Sichtung auf personenbezogene Daten
- Fehlen eines Vernichtungsnachweises
- Unkontrollierte Transportwege
REISSWOLF Schweiz unterstützt Sie mit einem klar strukturierten Prozess:
✔ Sichtung & Sortierung Ihrer Archive
✔ Transport in abschliessbaren Sicherheitsbehältern
✔ Vernichtung nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399
✔ Revisionssichere Dokumentation mit Zertifikat
Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Das revDSG verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung technischer und organisatorischer Massnahmen (TOM), auch bei der Entsorgung von Daten. Dazu gehören:
✔ Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugtem Zugriff während Lagerung/Transport
✔ Integrität: Die Vernichtung muss sicherstellen, dass Daten nicht rekonstruiert werden können
✔ Nachvollziehbarkeit: Prozesse müssen revisionssicher dokumentiert sein
✔ Datenschutz durch Technik: Einsatz geprüfter Sicherheitsbehälter & kontrollierter Prozesse
✔ Lückenlose Dokumentation mit Vernichtungszertifikat
REISSWOLF Schweiz stellt Ihnen nicht nur das richtige Equipment, sondern auch die rechtskonforme Umsetzung zur Verfügung.
Typische Aufbewahrungsfristen (OR/GeBüV):
- Geschäftsbücher/Buchungsbelege: 10 Jahre
- Patientenakten: 10–20 Jahre (je Kanton/Fachrichtlinie)
- Steuerunterlagen: 10 Jahre
- Arbeitsverträge: 10 Jahre nach Austritt
- Gerichtsakten: 10 Jahre (teilweise länger)
Nach Fristablauf: zertifizierte, dokumentierte Vernichtung durch Fachanbieter.
DSG-Relevante
Artikel & Grundlagen
kompakt erklärt
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Daten dürfen nur rechtmässig, verhältnismässig und zweckgebunden verarbeitet werden – inklusive Löschung/Vernichtung nach Zweckerfüllung. Zu langes oder unkontrolliertes Aufbewahren verstösst gegen diese Prinzipien.
Angemessene TOM schützen personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Missbrauch – das gilt für den gesamten Lebenszyklus, einschliesslich physischer Altbestände.
Prozesse wie Archivräumungen müssen von Anfang an datenschutzkonform sein – z. B. durch e.l.sy-Sicherheitsbehälter oder GPS-überwachte Transporte.
Verstösse können Bußgelder bis 250'000 CHF nach sich ziehen. Besonders risikoreich: fehlende Nachweise bei Aktenvernichtung oder unkontrollierte Entsorgung.
Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (GeBüV, SR 221.431) verpflichtet zur ordnungsgemässen Führung, Aufbewahrung und sicheren Entsorgung von Geschäftsdokumenten nach Fristablauf. Sie greift mit revDSG zusammen.
So unterstützt REISSWOLF bei der DSG-konformen Archivräumung
REISSWOLF bietet Ihnen einen lückenlos dokumentierten, datenschutzkonformen Prozess – egal ob es sich um ein kleines Kanzleiarchiv oder ein Lager voller Patientenakten handelt.
✔ Analyse & Beratung: Wir prüfen Ihre Aufbewahrungsfristen und die Datenstruktur
✔ Sichere Sortierung: Mit geschultem Personal vor Ort
✔ Transport: In e.l.sy Sicherheitsbehältern mit GPS-Überwachung
✔ Vernichtung: Gemäss DIN 66399 und ISO/IEC 21964 in Schweizer Zentren
✔ Nachweis: Vernichtungszertifikat für Revisionen
Haftungsausschluss
Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Aussagen beachten Sie bitte die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder lassen Sie sich durch eine qualifizierte Rechtsberatung beraten.
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LÖSUNG 1: REGELMÄSSIGE AKTENVERNICHTUNG
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Behalten Sie Ihre Datenvernichtung
dauerhaft im Griff!
Laufende Entsorgung von Geschäftsunterlagen
mit abschliessbaren Sicherheitsbehältern,
planmässiger Abholung und zertifizierter Vernichtung.
Ideal für Unternehmen mit kontinuierlichem Bedarf.
LÖSUNG 2: EINMALIGE ARCHIVRÄUMUNG &
AKTENVERNICHTUNG
Räumen Sie Ihr Archiv –
wir übernehmen den Rest!
Wir übernehmen die komplette Räumung Ihrer Altaktenbestände:
Sortierung, Verpackung, Transport und Vernichtung –
alles nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399
Auch für Kleinmengen ab 1 Karton.
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