Was bedeutet das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG)?

Rechtssicherheit beginnt im Archiv: Diese DSG-Pflichten betreffen auch Ihre Aktenlagerung und -vernichtung.

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Es stärkt den Schutz personenbezogener Daten und passt die Vorschriften an Digitalisierung und neue Risiken an – für Privatpersonen und alle Unternehmen mit sensiblen Informationen.​

 

Das revDSG gilt nicht nur für digitale Daten, sondern auch für physische Träger wie Papierakten, Personalakten, Patientendossiers oder Geschäftsbücher. Konkret bedeutet das: Archivierte Daten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gesetzeskonform, sicher und dokumentiert vernichtet werden.​

 

Warum die Archivräumung eine Datenschutzfrage ist

In vielen Organisationen lagern Altakten, Vertragsdossiers, interne Memos oder medizinische Unterlagen jahrelang. Falsche oder unsachgemässe Vernichtung birgt hohe Risiken – rechtlich und reputationsschädigend.

 

Das revDSG schreibt vor, wie Archivbestände nach Fristablauf zu behandeln sind. Typische Stolperfallen:

 

  • Entsorgung über Hausmüll/Altpapier
  • Fehlende Sichtung auf personenbezogene Daten
  • Fehlen eines Vernichtungsnachweises
  • Unkontrollierte Transportwege

REISSWOLF Schweiz unterstützt Sie mit einem klar strukturierten Prozess:

 

✔ Sichtung & Sortierung Ihrer Archive
✔ Transport in abschliessbaren Sicherheitsbehältern
✔ Vernichtung nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399
✔ Revisionssichere Dokumentation mit Zertifikat

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Das revDSG verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung technischer und organisatorischer Massnahmen (TOM), auch bei der Entsorgung von Daten. Dazu gehören:

✔ Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugtem Zugriff während Lagerung/Transport
✔ Integrität: Die Vernichtung muss sicherstellen, dass Daten nicht rekonstruiert werden können
✔ Nachvollziehbarkeit: Prozesse müssen revisionssicher dokumentiert sein
✔ Datenschutz durch Technik: Einsatz geprüfter Sicherheitsbehälter & kontrollierter Prozesse
✔ Lückenlose Dokumentation mit Vernichtungszertifikat

 

REISSWOLF Schweiz stellt Ihnen nicht nur das richtige Equipment, sondern auch die rechtskonforme Umsetzung zur Verfügung.
 

Typische Aufbewahrungsfristen (OR/GeBüV):

  • Geschäftsbücher/Buchungsbelege: 10 Jahre
  • Patientenakten: 10–20 Jahre (je Kanton/Fachrichtlinie)
  • Steuerunterlagen: 10 Jahre
  • Arbeitsverträge: 10 Jahre nach Austritt
  • Gerichtsakten: 10 Jahre (teilweise länger)

 

Nach Fristablauf: zertifizierte, dokumentierte Vernichtung durch Fachanbieter.​

DSG-Relevante
Artikel & Grundlagen
kompakt erklärt

So unterstützt REISSWOLF bei der DSG-konformen Archivräumung

REISSWOLF bietet Ihnen einen lückenlos dokumentierten, datenschutzkonformen Prozess – egal ob es sich um ein kleines Kanzleiarchiv oder ein Lager voller Patientenakten handelt.

 

Analyse & Beratung: Wir prüfen Ihre Aufbewahrungsfristen und die Datenstruktur
Sichere Sortierung: Mit geschultem Personal vor Ort
Transport: In e.l.sy Sicherheitsbehältern mit GPS-Überwachung
Vernichtung: Gemäss DIN 66399 und ISO/IEC 21964 in Schweizer Zentren
Nachweis: Vernichtungszertifikat für Revisionen

 

Haftungsausschluss

Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Aussagen beachten Sie bitte die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder lassen Sie sich durch eine qualifizierte Rechtsberatung beraten.

 

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Laufende Entsorgung von Geschäftsunterlagen
mit abschliessbaren Sicherheitsbehältern,
planmässiger Abholung und zertifizierter Vernichtung.
Ideal für Unternehmen mit kontinuierlichem Bedarf.

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