Sicherheit & Datenschutz bei der Vernichtung –
100 % KONFORM, 100 % DOKUMENTIERT.
REISSWOLF garantiert eine DSG- und DSGVO-konforme Vernichtung von Akten und Datenträgern – zertifiziert nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399, lückenlos dokumentiert, sicher und umweltgerecht.
Sicherheit ist kein Versprechen – sondern ein zertifizierter Prozess.
Bei der Datenvernichtung geht es nicht nur um Entsorgung, sondern um Schutz – von Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen und gesetzlichen Vorgaben. REISSWOLF Schweiz steht für nachvollziehbare, auditierbare Prozesse mit maximaler Sicherheit – abgestimmt auf Ihr Schutzbedürfnis.
Unsere Leistungen im Überblick:
✔ DSG/DSGVO-konforme Vernichtung sämtlicher Medientypen
✔ Umsetzung nach ISO/IEC 21964 & DIN 66399
✔ Sicherheitsbehälter für alle Schutzklassen & Einsatzbereiche
✔ Mobile & stationäre Lösungen – schweizweit verfügbar
✔ Vollständige Dokumentation mit Vernichtungszertifikat
✔ Nachhaltige Rückführung in den Rohstoffkreislauf
WARUM DATENSCHUTZ BEI DER VERNICHTUNG ENTSCHEIDEND IST
Datenschutz endet nicht mit dem Archiv.
- Verletzungen der Löschpflicht gemäss revDSG können hohe Bussgelder verursachen.
- Abgelaufene Aufbewahrungsfristen befreien nicht von der Pflicht zur sicheren Entsorgung.
- Organisations- und Nachweispflichten gelten auch für die Vernichtungsphase.
GESETZLICHE & NORMATIVE GRUNDLAGEN
Welche Vorschriften gelten bei der Datenvernichtung?
Die Vernichtung sensibler Daten – ob auf Papier oder digitalen Datenträgern – ist gesetzlich klar geregelt. In der Schweiz ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) zentral. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen ist zusätzlich die EU-DSGVO relevant. Technische Normen wie ISO/IEC 21964 und DIN 66399 definieren darüber hinaus konkrete Anforderungen an die physische Vernichtung von Daten.
Relevante Gesetze und Normen:
- Datenschutzgesetz (DSG) – rechtlicher Rahmen für personenbezogene Daten in der Schweiz
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – verbindlich bei EU-Bezug
- ISO/IEC 21964 – internationaler Standard für sichere Datenvernichtung
- DIN 66399 – deutsche Norm, auf der ISO/IEC 21964 basiert
- GeBüV / VDSZ – Vorgaben für die Vernichtung medizinischer Unterlagen
Verbindliche Umsetzung bei REISSWOLF:
- Vollständige Umsetzung der Normen ISO/IEC 21964 und DIN 66399
- Klassifizierung nach Schutzklassen, Sicherheitsstufen und Medientypen
- Verarbeitungsvertrag und schriftliche Vereinbarung gemäss revDSG
Sicherheitsprozesse und Zugriffskontrolle bei REISSWOLF
Datensicherheit endet nicht beim Container. REISSWOLF setzt auf ein umfassendes Schutzkonzept – mit moderner Sicherheitstechnik, klar geregelten Prozessen und geschultem Personal. So bleibt der gesamte Vernichtungsprozess nachvollziehbar, kontrolliert und rechtskonform.
- Zugriffskontrollsysteme und Videoüberwachung in allen Anlagen
- GPS-Tracking aller Transporte für volle Transparenz
- Keine Zwischenlagerung – keine Übergabe an Dritte
- Mobile oder stationäre Vernichtung – ausschliesslich in der Schweiz
- Vertraulichkeitserklärung für alle Mitarbeitenden verpflichtend
- Vernichtungszertifikat mit lückenloser Dokumentation und Rückverfolgbarkeit
Datenvernichtung ist nicht gleich Datenvernichtung
Ob Papierdokumente oder digitale Datenträger – jede Medienart erfordert ein spezifisches Vernichtungsverfahren. Ein einfaches „Löschen“ reicht bei digitalen Speichern nicht aus. Nur die physische Zerstörung nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399 garantiert, dass Informationen endgültig unlesbar und nicht rekonstruierbar sind.
REISSWOLF kennt die Unterschiede – und bietet für jedes Medium die passende, zertifizierte Lösung.
| Medium | Risiko bei unsachgemässer Entsorgung | Empfohlene Vernichtung |
|---|---|---|
| Papierakten | Lesbarkeit durch Dritte, DSG-Verstoss | Zerkleinerung auf Schutzklasse 2–3 (z. B. P-4) |
| Festplatten (HDD) | Wiederherstellung sensibler Dateien | Mechanische Zerstörung, Schutzklasse H-5 oder H-6 |
| Solid State Drives (SSD) | Unsichtbare Restdaten trotz Formatierung | Feinstzerkleinerung, Schutzklasse E-5 oder höher |
| USB-Sticks & Speicherkarten | Unkontrollierte Weitergabe sensibler Daten | Komplettzerkleinerung, Schutzklasse E-4 bis E-5 |
Datenschutz endet nicht mit der Archivierung.
- REISSWOLF begleitet Sie über den gesamten Dokumentenlebenszyklus – von der Archivierung bis zur zertifizierten Vernichtung.
- Fristenkontrolle, Schutzbedarfsanalyse und gesetzeskonforme Vernichtung aus einer Hand.
- Auch bei umfangreichen Archivräumungen mit sensiblen oder medizinischen Daten – rechtskonform gemäss DSG & GeBüV.
Zertifikate & Nachweise
Alle Vernichtungsprozesse bei REISSWOLF Schweiz sind umfassend zertifiziert. Unsere Standorte und mobilen Systeme erfüllen die höchsten Anforderungen an Qualität, Umweltstandards und Datensicherheit.
SQS-Zertifizierungen
Diese ISO-Normen bilden die Grundlage für unser Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement:
- ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagementsystem
- ISO 14001:2015 – Umweltmanagementsystem
- ISO 45001:2018 – Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Zertifikate nach Standort:
- SQS-Zertifikat Basel (PDF)
- SQS-Zertifikat Genf (PDF)
- SQS-Zertifikat Luzern (PDF)
- SQS-Zertifikat Zürich (PDF)
ISO/IEC 21964-Zertifizierungen für Datenträgervernichtung
Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung sind zusätzlich zertifiziert nach:
- ISO/IEC 21964-1:2018 – Grundlagen der Datenträgervernichtung
- ISO/IEC 21964-2:2018 – Anforderungen an Maschinen & Verfahren
- ISO/IEC 21964-3:2018 – Prozessverantwortung & Kontrolle
Zertifikate nach Standort:
- ISO/IEC-Zertifikat Basel (PDF)
- ISO/IEC-Zertifikat Genf (PDF)
- ISO/IEC-Zertifikat Luzern (PDF)
- ISO/IEC-Zertifikat Zürich (stationär, PDF)
- ISO/IEC-Zertifikat Zürich (mobil, PDF)
Alle Zertifikate werden regelmässig durch unabhängige Stellen geprüft – für maximale Sicherheit und volle Nachvollziehbarkeit.

Ihre Vorteile mit REISSWOLF Schweiz
✔ Zertifizierte Prozesse nach ISO/IEC 21964 & DIN 66399
✔ DSG- und DSGVO-konform mit Nachweis
✔ GPS-Tracking & Kamerasysteme
✔ Kein Umladen – keine Dritten
✔ Vertraulichkeitserklärung aller Mitarbeitenden
✔ Vernichtung vor Ort oder im Hochsicherheitszentrum
Häufige Fragen zur Datenträger- & Papiervernichtung
- Wie unterscheidet sich die Vernichtung bei Papier und Datenträgern?
Papier kann zerkleinert werden, Datenträger müssen physisch zerstört werden. - Reicht das Löschen einer Festplatte?
Nein. Daten lassen sich rekonstruieren. Nur mechanische Vernichtung ist DSG-konform. - Was passiert mit dem vernichteten Material?
Es wird wiederverwertet – für neue Rohstoffe in der Industrie. - Kann ich beides kombinieren (Papier & Datenträger)?
Ja – wir bieten gemischte Sicherheitslösungen und passende Behälter.
*Haftungsausschluss
Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Aussagen beachten Sie bitte die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder lassen Sie sich durch eine qualifizierte Rechtsberatung beraten.
Sicherheit ist kein Extra. Sie ist Standard.
LÖSUNG 1: REGELMÄSSIGE VERNICHTUNG
VON DATENTRÄGERN & DOKUMENTEN
Behalten Sie Ihre Datenvernichtung
dauerhaft im Griff!
Laufende Entsorgung von Papier & Datenträgern
mit sicheren Sammelbehältern, planbarer Abholung
und zertifizierter Zerstörung nach ISO/IEC 21964.
Ideal für Unternehmen mit kontinuierlichem Bedarf.
LÖSUNG 2: EINMALIGE RÄUMUNG &
VERNICHTUNG IHRER ALTBESTÄNDE
Räumen Sie auf –
wir übernehmen den Rest!
Komplette Entsorgung alter Akten und Datenträger:
Sortierung, Verpackung, Transport und
DSG-konforme Vernichtung nach Schutzklasse & Medium..
Auch für Kleinmengen ab 1 Behälter.
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