Aufbewahrungsfristen in der Schweiz – Was darf wann vernichtet werden?
Ein praktischer Leitfaden für Unternehmen, Kanzleien, Praxen und Verwaltungen
Zu früh vernichtet? Rechtliches Risiko.
Zu spät vernichtet? Lager voll, Datenschutzproblem, unnötige Kosten.
Klingt banal – ist aber Realität im Schweizer Büroalltag. Täglich erreichen uns Fragen wie: „Wie lange müssen wir die Unterlagen wirklich aufbewahren?“ oder „Können wir die alten Röntgenbilder jetzt endlich entsorgen?“
In diesem Blogbeitrag geben wir klare Antworten, teilen unsere Erfahrungen aus der Praxis – und sagen offen, wo’s brennt. Denn wer Aufbewahrungsfristen versteht, spart Zeit, Geld und Nerven. Und vor allem: handelt rechtskonform.
Warum Aufbewahrungsfristen kein lästiger Aktenschrank-Kram sind
Papier ist geduldig. Aber der Gesetzgeber nicht. In der Schweiz gilt: Geschäftsrelevante Unterlagen müssen über eine bestimmte Dauer aufbewahrt werden. Und zwar nicht „nach Gefühl“, sondern gesetzlich geregelt – je nach Dokumententyp, Inhalt und Branche.
Unser Rat: Nicht warten, bis der Revisor oder Datenschutzbeauftragte auf der Matte steht. Jetzt den Überblick schaffen – und handeln.
Die drei Säulen der Pflicht: OR, GeBüV, revDSG
Diese drei Rechtsgrundlagen sind entscheidend:
- Obligationenrecht (OR) – Artikel 958f: regelt Buchführung und Archivierungspflichten.
- Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) – konkretisiert Dauer, Form und Zugänglichkeit.
- Revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG) – seit 1.9.2023 in Kraft, bringt klare Regeln zur Löschung.
Praxistipp: Was aufbewahrt werden muss, muss auch gesichert und lesbar archiviert werden – digital wie analog.
So lange müssen Sie aufbewahren – unsere Top 6 Fristen
- 10 Jahre Pflicht (Standardfall):
Buchhaltung, Bilanz, Jahresrechnung, Revisionsberichte
Verträge, Lieferscheine, Rechnungen
Geschäftskorrespondenz (auch E-Mail!)
Personalunterlagen, Lohnabrechnungen, Sozialversicherungen - Medizinische Daten:
Röntgenbilder & Patientendaten: 10 Jahre ab Behandlungsabschluss
Kinder & Jugendliche: Bis zum 26. Lebensjahr aufbewahren empfohlen - Technische Dokumentation:
Baupläne, Forschungsergebnisse: bis zu 20 Jahre (insbesondere bei öffentlicher Hand) - E-Mails:
Geschäftlich relevante Inhalte? Dann: 10 Jahre – inklusive Anhänge
Was sagt der Datenschutz? Klare Regeln zur Löschung
Das revDSG verpflichtet zur Löschung, wenn der Zweck der Datenbearbeitung erfüllt ist. Heisst:
Aufbewahrung nur so lange wie nötig – danach ist löschen Pflicht.
Artikel 5 & 7 revDSG machen klar: Es braucht technische und organisatorische Massnahmen (TOM), um personenbezogene Daten sicher zu vernichten. Stichwort: Zugriffskontrollen, Schutzbehälter, Protokollierung.
Unsere Empfehlung: Vernichtung nicht aufschieben
Obwohl die gesetzlichen Fristen klar sind, sehen wir in der Praxis:
- Viele Unternehmen lagern zu lange.
- Es gibt keine einheitliche Archivstrategie.
- Datenschutzverstösse lauern im Altbestand.
Unser Rat: Nach Fristablauf gezielt vernichten – mit System, Nachweis und Partner, der sich auskennt.
REISSWOLF Schweiz: Ihr Partner für die DSG-konforme Vernichtung
Mit uns geht’s einfach:
- Sicherheitsbehälter gestellt
- Abholung durch geschultes Personal
- GPS-überwachter Transport
- Vernichtung gemäss DIN 66399
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Häufige Fragen – unsere ehrlichen Antworten
- Was passiert, wenn ich zu früh vernichte?
Rechtliche Konsequenzen: Steuerprüfung, DSG-Verstoss, Beweisnot. - Was passiert, wenn ich zu spät vernichte?
Datenschutzrisiko, volle Lager, steigende Kosten. Und: unnötiger Aufwand. - Wie funktioniert die Vernichtung bei REISSWOLF?
Sicher, dokumentiert, DSG-konform. Vom Container bis zum Zertifikat. - Muss ich auch private Daten archivieren?
Nein, aber wenn Sie in einer Praxis, Kanzlei oder Behörde arbeiten, gelten klare Regeln für Patienten- und Klientendaten.
Fazit: Ordnung schaffen, Risiken vermeiden
Wer sich um Aufbewahrungsfristen kümmert, schützt sein Unternehmen – rechtlich und organisatorisch. Lassen Sie alte Akten nicht zum Sicherheitsproblem werden. Machen Sie Frühjahrsputz – juristisch korrekt.
REISSWOLF hilft Ihnen dabei.
Von der strukturierten Archivierung bis zur zertifizierten Vernichtung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Lebenszyklus Ihrer Dokumente.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Juristen oder Datenschutzexperten.