Gesetzeskonforme Entsorgung medizinischer Unterlagen
Was gilt für Röntgenbilder nach DSG & GeBüV?
Vertrauliche Bilddaten wie Röntgenfilme unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. REISSWOLF Schweiz bietet sichere, gesetzeskonforme Lösungen für die Aufbewahrung und Entsorgung medizinischer Unterlagen – effizient, DSG-konform und schweizweit im Einsatz.
Sensible Daten brauchen besondere Sorgfalt
Röntgenbilder enthalten hochsensible Gesundheitsdaten und sind als besondere Personendaten nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) eingestuft. Neben dem Datenschutz spielt auch der Umweltschutz eine zentrale Rolle: Silberhaltige Röntgenfilme gelten als Sonderabfall und müssen fachgerecht entsorgt werden. Ärztinnen, Spitäler und Labore tragen hier doppelte Verantwortung.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Aufbewahrungsfrist und Vernichtungspflicht nach GeBüV
Die Geschäftsführungs- und Betriebsverordnung (GeBüV) schreibt in Art. 26 Abs. 2 vor, dass Röntgenbilder in der Schweiz mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Bei Minderjährigen kann sich diese Frist verlängern. Nach Ablauf gilt:
Die Unterlagen müssen rechtskonform und DSG-gerecht vernichtet werden – revisionssicher, dokumentiert und nachverfolgbar.
Röntgenfilme DSG-konform und umweltgerecht entsorgen
Röntgenbilder dürfen nicht im Hausmüll landen. Sie enthalten wertvolle, aber auch schadstoffbelastete Materialien – allen voran Silber. Eine sichere Entsorgung muss daher zwei zentrale Anforderungen erfüllen:
- Datenschutz: Vernichtung nach revDSG & ISO/IEC 21964
- Umweltschutz: Rückführung der Wertstoffe in den Kreislauf
REISSWOLF Schweiz übernimmt beides – rechtskonform, zertifiziert und nachhaltig.
Sicherheit für Spitäler, Radiologiezentren & Arztpraxen
Ob einzelne Ordner oder komplette Archivräume – wir bieten eine skalierbare Lösung für alle medizinischen Einrichtungen:
- Abholung in verschlossenen Sicherheitsbehältern mit e.l.sy.® Schloss
- Lückenlose Dokumentation inkl. Vernichtungsnachweis
- Rückgewinnung der Silberanteile in zertifizierten Anlagen
- DSG- und GeBüV-konforme Vernichtung
- Individuelle Planung nach Archivstruktur und Praxisbedarf

Datenschutz & Entsorgung aus einer Hand
IHRE VORTEILE MIT REISSWOLF SCHWEIZ
✔ DSG-konforme Vernichtung nach revDSG und ISO/IEC 21964
✔ Einhaltung der GeBüV-Vorgaben für medizinische Unterlagen
✔ Spezialbehälter mit RFID-Überwachung und Zugriffsschutz
✔ Rückverfolgbare Prozesse & zertifizierte Sicherheit
✔ Umweltfreundliche Verwertung statt Deponie
Bereit für eine rechtssichere Röntgenfilmvernichtung?
LÖSUNG 1: REGELMÄSSIGE
RÖNTGENFILMVERNICHTUNG
Behalten Sie Ihre Bilddaten-Vernichtung
dauerhaft im Griff!
Laufende Entsorgung von Röntgenfilmen
mit verschliessbaren Sicherheitsbehältern,
planmässiger Abholung und GeBüV-konformer Vernichtung.
Ideal für Einrichtungen mit kontinuierlichem Bedarf.
LÖSUNG 2: EINMALIGE ARCHIVRÄUMUNG &
RÖNTGENFILMVERNICHTUNG
Räumen Sie Ihr Archiv –
wir übernehmen den Rest!
Komplette Räumung alter Röntgenfilm-Bestände:
Sortierung, Verpackung, Transport und
DSG-konforme Vernichtung nach GeBüV.
Auch für Kleinmengen ab 1 Karton.
