Datenschutz bei medizinischen Unterlagen

Was gilt für Röntgenbilder nach DSG & GeBüV?

Vertrauliche Bilddaten wie Röntgenfilme unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. REISSWOLF Schweiz bietet sichere, gesetzeskonforme Lösungen für die Aufbewahrung und Entsorgung medizinischer Unterlagen – effizient, DSG-konform und schweizweit im Einsatz.

 

Sensible Daten brauchen besondere Sorgfalt

Röntgenbilder enthalten hochsensible Gesundheitsdaten und sind als besondere Personendaten nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) eingestuft. Neben dem Datenschutz spielt auch der Umweltschutz eine zentrale Rolle: Silberhaltige Röntgenfilme gelten als Sonderabfall und müssen fachgerecht entsorgt werden. Ärztinnen, Spitäler und Labore tragen hier doppelte Verantwortung.

 

Warum die Archivräumung eine Datenschutzfrage ist

In vielen Organisationen schlummern über Jahre hinweg Berge an Unterlagen: Altakten, Vertragsdossiers, interne Memos, medizinische Unterlagen, Gerichtsentscheidungen. Was früher einfach entsorgt wurde, ist heute ein Sicherheitsrisiko – nicht nur rechtlich, sondern auch reputationsbezogen.

 

Wenn personenbezogene Daten in Archiven falsch oder unsachgemäss vernichtet werden, können schwerwiegende Datenschutzverstösse die Folge sein. Das revDSG sieht klare Regeln vor, wie Archivbestände behandelt werden müssen, wenn deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

 

Typische Stolperfallen:

 

  • Entsorgung über den Hausmüll oder Altpapiercontainer
  • Archivauflösungen ohne vorherige Sichtung auf personenbezogene Daten
  • Fehlen eines Vernichtungsnachweises
  • Keine Kontrolle über Transportwege

REISSWOLF Schweiz unterstützt Sie mit einem klar strukturierten Prozess:

 

✔ Sichtung & Sortierung Ihrer Archive
✔ Transport in abschliessbaren Sicherheitsbehältern
✔ Vernichtung nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399
✔ Revisionssicher & dokumentiert
✔ Lückenlose Dokumentation mit Vernichtungszertifikat

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Das revDSG verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung technischer und organisatorischer Massnahmen (TOMs), auch bei der Entsorgung von Daten. Dazu gehören:

✔ Vertraulichkeit: Akten müssen während Lagerung und Transport vor Zugriffen geschützt werden
✔ Integrität: Die Vernichtung muss sicherstellen, dass Daten nicht rekonstruiert werden können
✔ Nachvollziehbarkeit: Prozesse müssen revisionssicher dokumentiert sein
✔ Datenschutz durch Technik: Einsatz geprüfter Sicherheitsbehälter & kontrollierter Prozesse
✔ Lückenlose Dokumentation mit Vernichtungszertifikat

 

REISSWOLF Schweiz stellt Ihnen nicht nur das richtige Equipment, sondern auch die rechtskonforme Umsetzung zur Verfügung.

 

 

Aufbewahrungsfristen und ihre Bedeutung für das DSG

Eine häufige Frage: Wann darf ich welche Unterlagen vernichten? Die Antwort liefert das Zusammenspiel aus revDSG und GeBüV (Verordnung über die Geschäftsführung und Buchführung).

Beispiele:

  • Geschäftsbücher: 10 Jahre
  • Patientenakten: 10–20 Jahre je nach Kanton
  • Steuerunterlagen: 10 Jahre
  • Arbeitsverträge: 10 Jahre nach Austritt
  • Gerichtsakten: 10 Jahre (teilweise länger)

 

Nach Ablauf der Fristen müssen diese Unterlagen "sachgerecht" vernichtet werden – das bedeutet: durch einen zertifizierten Anbieter, mit dokumentierter Rückführung und Schutz vor Datenmissbrauch.

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So unterstützt REISSWOLF bei der DSG-konformen Archivräumung

REISSWOLF bietet Ihnen einen lückenlos dokumentierten, datenschutzkonformen Prozess – egal ob es sich um ein kleines Kanzleiarchiv oder ein Lager voller Patientenakten handelt.

 

Analyse & Beratung: Wir prüfen Ihre Aufbewahrungsfristen und die Datenstruktur
Sichere Sortierung: Mit geschultem Personal vor Ort
Transport: In e.l.sy Sicherheitsbehältern mit GPS-Überwachung
Vernichtung: Gemäss DIN 66399 und ISO/IEC 21964 in Schweizer Zentren
Nachweis: Vernichtungszertifikat und DSG-konforme Dokumentation

 

Jetzt den REISSWOLF-Service finden, der genau zu Ihnen passt.

LÖSUNG 1: REGELMÄSSIGE AKTENVERNICHTUNG
FÜR UNTERNEHMEN

Behalten Sie Ihre Datenvernichtung
dauerhaft im Griff!

Laufende Entsorgung von Geschäftsunterlagen
mit abschliessbaren Sicherheitsbehältern,
planmässiger Abholung und zertifizierter Vernichtung.
Ideal für Unternehmen mit kontinuierlichem Bedarf.

LÖSUNG 2: EINMALIGE ARCHIVRÄUMUNG &
AKTENVERNICHTUNG

Räumen Sie Ihr Archiv –
wir übernehmen den Rest!

Wir übernehmen die komplette Räumung Ihrer Altaktenbestände:
Sortierung, Verpackung, Transport und Vernichtung –
alles nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399
Auch für Kleinmengen ab 1 Karton.

Wir sind für Sie da!

Ihr Kontakt zu REISSWOLF

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