Aufbewahrungsfristen in der Schweiz – Was darf wann vernichtet werden?
In der Schweiz stapeln sich in vielen Büros noch immer die Ordner – nicht, weil man sie braucht, sondern weil man unsicher ist: „Darf ich das schon wegwerfen?“ Die Angst, etwas zu früh zu vernichten, ist nachvollziehbar – kann aber teuer werden, wenn es um sensible Daten oder Prüfpflichten geht. Umgekehrt kostet unnötiges Aufbewahren Lagerfläche, Zeit und Nerven. Ganz zu schweigen vom Datenschutzrisiko.
Deshalb vorweg: Wer Dokumente aufbewahrt, muss wissen, wie lange – und wer vernichtet, muss es sicher tun. Genau darum geht’s hier.
Warum Aufbewahrungsfristen wichtig sind
Wer in der Schweiz geschäftlich tätig ist – egal ob Firma, Kanzlei, Praxis oder Behörde – ist verpflichtet, geschäftsrelevante Unterlagen über mehrere Jahre hinweg aufzubewahren. Das ist kein Wunschkonzert, sondern gesetzliche Pflicht. Die Gründe:
- Nachvollziehbarkeit für Steuerprüfungen
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Revisionssicherheit und Compliance
Was sagen die Gesetze konkret?
Drei Regelwerke sind entscheidend:
- Obligationenrecht (OR): regelt Buchführung und Archivierung (Art. 958f)
- Geschäftsbücherverordnung (GeBüV): konkretisiert Form und Dauer
- Revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG): regelt seit 2023 unter anderem die Löschungspflicht
Je nach Dokumentenart gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen – und spätestens nach Ablauf: sicher vernichten!
Was gilt für welche Unterlagen?
Hier die wichtigsten Fristen laut OR und GeBüV:
- 10 Jahre für Buchhaltungsunterlagen, Verträge, Rechnungen, Korrespondenz
- 10 Jahre für Patientenakten und Röntgenbilder
- Bei Kindern: Aufbewahrung bis zum 26. Lebensjahr empfohlen
- Auch geschäftsrelevante E-Mails zählen dazu – bitte nicht unterschätzen
DSG-konform vernichten: Pflicht, nicht Kür
Das Datenschutzgesetz verpflichtet dazu, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Und zwar sicher. Ein Büro-Aktenvernichter reicht da nicht. Warum?
- Keine Schutzbehälter
- Keine Protokollierung
- Keine Nachweisführung
REISSWOLF übernimmt genau das: Sicherheitsbehälter, GPS-Transport, zertifizierte Vernichtung nach DIN 66399, inklusive Vernichtungsprotokoll – auch bei kleinen Mengen.
Vernichtung nach Ablauf der Frist: So läuft’s richtig
- Dokumente nach Fristende aussortieren
- In Sicherheitsbehältern sammeln
- Abholung durch REISSWOLF organisieren
- Vernichtungszertifikat erhalten
Unser Fazit
Wer zu früh vernichtet, riskiert Bußen. Wer zu spät vernichtet, gefährdet Datenschutz und zahlt drauf. Beides ist unnötig.
Unsere Empfehlung: Machen Sie einen Jahrescheck Ihrer Archive. Was ist fällig? Was darf weg? Und dann: REISSWOLF beauftragen, zertifizierte Vernichtung starten – fertig.