Datenschutz & Entsorgung im Gesundheitswesen – Lösungen für Praxen, Spitäler & Labore
Branchenlösungen für Medizin, Pflege und Diagnostik
Patientenakten, Röntgenbilder, Diagnosedaten: In keiner Branche sind Datenschutz und Diskretion so entscheidend wie im Gesundheitswesen. REISSWOLF unterstützt Arztpraxen, Spitäler, Labore und Tierkliniken mit zertifizierten Entsorgungslösungen – DSG-konform, sicher und nach geltenden Aufbewahrungspflichten.
Die Vorteile auf einen Blick:
✔ DSG-konform
✔ Zertifizierte Prozesse (ISO 9001 / ISO/IEC 21964)
✔ Vertrauliche und gesetzeskonforme Entsorgung

Herausforderungen in der Gesundheitsbranche
Als Arztpraxis, Klinik oder Diagnostikzentrum tragen Sie besondere Verantwortung beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Nicht nur Patientenakten, sondern auch elektronische Datenträger und Röntgenfilme unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG), dem Obligationenrecht (OR), der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) sowie kantonalen Gesundheits‑ und Datenschutzgesetzen.
Typische Entsorgungspflichten:
- Papierakten mit Patientendaten (DSG, kantonales Gesundheitsrecht, OR/GeBüV für abrechnungsrelevante Unterlagen)
- Röntgenbilder und andere bildgebende Untersuchungen (nach abgelaufenen Aufbewahrungsfristen)
- Digitale Datenträger (z. B. Praxisserver, Festplatten, SSDs, Tablets, CDs)
- Dokumente mit Diagnosen, Befunden und medizinischer Klassifikation
Aktenvernichtung
Vertrauliche Papierakten wie Behandlungsdokumentationen, OP-Berichte oder Laborunterlagen müssen gesetzeskonform und manipulationssicher vernichtet werden – besonders im Gesundheitswesen. REISSWOLF bietet Ihnen eine DSG- und ISO/IEC 21964-konforme Aktenvernichtung mit Sicherheitsbehältern und Vernichtungsnachweis. Unser Service richtet sich an Arztpraxen, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren – flexibel buchbar, auch als regelmässige Abholung.
Röntgenfilmvernichtung
Fachgerechte Entsorgung von Röntgenfilmen mit Silberrückgewinnung – gemäss GeBüV und Umweltschutzvorgaben. Ideal für Radiologien, Kliniken und Tierarztpraxen.
Datenträgervernichtung
Zertifizierte Vernichtung digitaler Gesundheitsdaten auf Festplatten, CDs, Tablets und mobilen Geräten. Lückenlos dokumentiert nach DIN 66399 / ISO/IEC 21964.
Archivräumung
Platz schaffen mit vollständiger Räumung medizinischer Archive – inkl. Sortierung, Abholung und DSG-konformer Vernichtung mit Nachweis.
Für wen unsere Lösungen gemacht sind
| Einrichtungstyp | Typische Datenarten |
|---|---|
| Hausarzt- & Gemeinschaftspraxen | Patientenunterlagen, Befunde, Rechnungsdaten |
| Radiologie- & Diagnostikzentren | Röntgenbilder, Bilddaten, Diagnoseberichte |
| Spitäler & Kliniken | OP-Berichte, Kurven, Medikations- und Abrechnungsdaten |
| Psychotherapeuten & Fachärzte | Gesprächsprotokolle, Therapieakten |
| Labore & Forschungseinrichtungen | Proben-Dokumentation, Studien- und Versuchsunterlagen |
| Tierarztpraxen & Tierkliniken | Behandlungsdaten, Laborbefunde, digitale Aufnahmen |
Rechtssichere Vernichtung nach DSG & GeBüV
In der Schweiz regeln das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), das Obligationenrecht (OR), die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) sowie kantonale Gesundheits‑ und Archivgesetze, wie medizinische Unterlagen aufbewahrt und anschliessend vernichtet werden müssen.
Abrechnungs‑ und buchhaltungsrelevante Unterlagen (z. B. Rechnungen, Buchungsbelege) sind in der Regel 10 Jahre aufzubewahren; für medizinische Patientendossiers und Röntgenbilder können je nach Kanton, Fachgebiet und Einrichtung längere Fristen (oft 10 bis 20 Jahre oder mehr) gelten. REISSWOLF unterstützt Sie dabei, diese Fristen zu berücksichtigen und anschliessend datenschutzgerecht zu entsorgen.
Ihre Fragen –
unsere Antworten
unsere Antworten
Für die Aufbewahrung von Patientenakten gelten in der Schweiz kantonale Gesundheitsgesetze sowie fachliche Richtlinien. Als Orientierungswert werden Patientendossiers häufig mindestens 10 Jahre, in vielen Einrichtungen 20 Jahre oder länger aufbewahrt. Verbindlich sind jedoch die für Ihre Praxis, Klinik oder Institution geltenden kantonalen Vorschriften und Berufsrichtlinien; im Zweifel sollte eine fachkundige Rechtsberatung beigezogen werden.
Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist können Röntgenbilder datenschutzkonform vernichtet werden. REISSWOLF übernimmt die fachgerechte Entsorgung mit Silberrückgewinnung und stellt Ihnen einen Entsorgungs‑ bzw. Vernichtungsnachweis zur Dokumentation aus.
Jetzt den REISSWOLF-Service finden, der genau zu Ihnen passt.
LÖSUNG 1: REGELMÄSSIGE AKTENVERNICHTUNG FÜR PRAXEN & GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
Behalten Sie Ihre Patientenakten jederzeit unter Kontrolle!
Laufende, datenschutzkonforme Entsorgung sensibler Unterlagen mit abschliessbaren Sicherheitsbehältern, planmässiger Abholung und zertifizierter Vernichtung nach DSG und ISO/IEC 21964.
Ideal für Praxen, Kliniken und Labore mit konstantem Papieraufkommen.
LÖSUNG 2: EINMALIGE ARCHIVRÄUMUNG & AKTENVERNICHTUNG
Räumen Sie Ihr Patientenarchiv – wir übernehmen den Rest!
Wir übernehmen die komplette Räumung medizinischer Altunterlagen:
Sichtung, Verpackung, Abholung und sichere Vernichtung –
zertifiziert nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399.
Auch für kleine Praxen ab 1 Archivkarton geeignet.
Schweizweite Entsorgungslösungen für medizinische Einrichtungen
Mit Standorten in Zürich, Basel, Luzern und Genf ist REISSWOLF Schweiz in allen Sprachregionen vertreten – und damit immer in Ihrer Nähe.
Ob Aktenvernichtung in Lausanne, Archivräumung in Bern oder Datenträgerentsorgung in Lugano – unsere zertifizierten Services stehen Praxen, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen schweizweit zur Verfügung. Wir garantieren kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und rechtssichere Umsetzung – überall in der Schweiz.
[cplz_contact_widget]