Branchenlösungen für juristische Berufe und Institutionen
Vertrauliche Mandantendaten, Gerichtsakten, Steuerunterlagen – im Rechts‑ und Treuhandwesen sind Datenschutz, Geheimhaltung und gesetzeskonforme Archivierung Pflicht. REISSWOLF unterstützt Anwaltskanzleien, Gerichte, Notariate und Treuhänder mit zertifizierten Entsorgungslösungen – DSG‑konform, fristgerecht und vollständig nachweisbar.
Die Vorteile auf einen Blick:
✔ DSG‑ & OR‑konform
✔ Zertifizierte Prozesse (IS0 9001 / 21964 / DIN 66399)
✔ Diskret – nachweisbar – rechtssicher

Herausforderungen im Rechts‑ und Treuhandwesen
Als Kanzlei, Gericht oder Steuerberatung tragen Sie eine besondere Verantwortung im Umgang mit sensiblen Daten.
Nicht nur Papierakten, sondern auch elektronische Fallakten, Beweisunterlagen oder digitale Datenträger unterliegen strengen Aufbewahrungs‑ und Vernichtungspflichten nach DSG und Obligationenrecht (OR Art. 958 f.).
Typische Entsorgungspflichten:
- Mandanten‑ und Fallakten (DSG, OR)
- Verträge, Urkunden, Protokolle
- Digitale Datenträger (Festplatten, USB‑Sticks, Tablets)
- Buchhaltungs‑ und Steuerunterlagen
Aktenvernichtung
Ob Mandantendossier, Gerichtsurteil oder Buchungsbeleg – vertrauliche Dokumente müssen nach den gesetzlichen Vorgaben DSG‑ und OR‑konform vernichtet werden.
REISSWOLF bietet sichere, zertifizierte Aktenvernichtung mit abschliessbaren Sicherheitsbehältern und vollständigem Vernichtungsnachweis. Ideal für Kanzleien, Treuhänder und Justizbehörden mit hohem Dokumentenaufkommen – auch als regelmässige Abholung oder Einzelservice verfügbar.
Archivräumung
Rechtssichere Aufbewahrungsfristen enden – Ihre Aktenräume bleiben voll?
REISSWOLF übernimmt die komplette Archivräumung juristischer Unterlagen inklusive Sortierung, Verpackung, Abholung und zertifizierter Vernichtung. Nachweislich DSG‑ und ISO/IEC 21964‑konform, auch für kleine Kanzleien und Steuerbüros ab einem Karton.
Datenträgervernichtung
Digitale Fallakten und Beweisdaten enthalten hochsensible Informationen.
Unsere zertifizierte Datenträgervernichtung gewährleistet die vollständige Löschung und physische Zerstörung von Festplatten, USB‑Sticks, CDs und mobilen Geräten – lückenlos dokumentiert nach DSG und DIN 66399.
Für wen unsere Lösungen gemacht sind
Einrichtungstyp | Typische Datenarten |
---|---|
Anwaltskanzleien & Notariate | Mandantendossiers, Verträge, Urkunden |
Gerichte & Staatsanwaltschaften | Verfahrensakten, Beweisunterlagen |
Steuerberater & Treuhänder | Buchhaltungs- und Steuerdokumente, Klientendaten |
Rechtssichere Vernichtung nach DSG & OR
In der Schweiz definieren das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) und das Obligationenrecht (OR Art. 958 f.) die Anforderungen an Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung geschäftsrelevanter Unterlagen.
REISSWOLF erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und dokumentiert jeden Vernichtungsschritt vollständig – für maximale Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Ihre Fragen –
unsere Antworten
unsere Antworten
In der Schweiz gilt gemäss Obligationenrecht (OR Art. 958 f.) eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für geschäftsrelevante Unterlagen – dazu zählen Buchhaltungs‑, Steuer‑ und Mandatsdokumente. Für bestimmte juristische Dokumente, wie Urteile oder Notariatsurkunden, können längere Fristen gelten. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen Akten vernichtet werden, sofern keine laufenden Verfahren oder gesetzlichen Gründe dagegen sprechen.
Sämtliche Akten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und die nicht mehr für Beweis‑ oder Dokumentationszwecke benötigt werden, dürfen vernichtet werden. Dazu gehören alte Mandantendossiers, abgeschlossene Verfahren, Buchungsbelege und Kopien vertraulicher Korrespondenz. Wichtig ist, dass die Vernichtung DSG‑konform und nachvollziehbar dokumentiert erfolgt – zum Beispiel mit einem Vernichtungszertifikat von REISSWOLF Schweiz.
Digitale Fallakten, Festplatten oder USB‑Sticks werden bei REISSWOLF nach DIN 66399 und ISO/IEC 21964 vernichtet. Die Datenträger werden physisch zerstört, sodass keine Wiederherstellung möglich ist. Der gesamte Prozess wird lückenlos dokumentiert – von der Abholung im Sicherheitsbehälter bis zum Vernichtungsnachweis. So erfüllen Kanzleien, Gerichte und Treuhänder alle Anforderungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und gewährleisten absolute Vertraulichkeit.
Jetzt den REISSWOLF‑Service finden, der genau zu Ihrer Kanzlei oder Behörde passt.
LÖSUNG 1: REGELMÄSSIGE AKTENVERNICHTUNG FÜR KANZLEIEN & TREUHÄNDER
Behalten Sie Ihre sensiblen Dokumente jederzeit unter Kontrolle.
Laufende, DSG‑ und OR‑konforme Entsorgung vertraulicher Unterlagen mit Sicherheitsbehältern, planmässiger Abholung und zertifizierter Vernichtung – ideal für Kanzleien und Treuhandbüros mit regelmässigem Aktenaufkommen.
LÖSUNG 2: EINMALIGE ARCHIVRÄUMUNG & AKTENVERNICHTUNG
Räumen Sie Ihr Archiv – wir übernehmen den Rest
Komplette Räumung veralteter Dossiers, Prozessakten oder Buchhaltungsunterlagen – inklusive Sortierung, Transport und Vernichtung mit Nachweis nach ISO/IEC 21964 und DIN 66399.

Schweizweite Entsorgungslösungen
für juristische Einrichtungen
für juristische Einrichtungen
Mit Standorten in Zürich, Basel, Luzern und Genf ist REISSWOLF Schweiz in allen Sprachregionen vertreten – und damit auch für Gerichte, Kanzleien und Treuhänder flächendeckend verfügbar. Ob Aktenvernichtung in Bern, Archivräumung in Lausanne oder Datenträgerentsorgung in Lugano – wir garantieren kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und absolute Diskretion.
