Datenschutz oder Datensicherheit? Wir klären auf

Kennen Sie den Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit? Beides sind oft gehörte Begriffe, doch sie weisen wesentliche Unterschiede auf. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Unterschiede und zeigen auf, was sich mit dem neuen Datenschutzgesetz alles ändert für Unternehmen in der Schweiz. Denn als Partner für eine sichere Datenvernichtung sind Datenschutz und Datensicherheit seit 25 Jahren wichtige Themen für uns.

 

Das Thema Datenschutz hat in letzter Zeit für viel Wirbel und Verwirrungen gesorgt. Wie war das nochmals mit der neuen Datenschutzverordnung der EU? Was darf ich noch und was ist mir nicht mehr erlaubt als Unternehmen und wann tritt eigentlich das neue Datenschutzgesetz der Schweiz in Kraft? Konkret geht es mit der neuen Datenschutzverordnung der EU darum, dass personenbezogene Daten von Unternehmen nicht mehr gesammelt und verarbeitet werden dürfen, sofern es keine explizite Zustimmung gibt. Für die Schweiz heisst das: Unternehmen, die mit Kunden oder Unternehmen aus der EU interagieren, Daten erheben oder verarbeiten, müssen die Datenschutzverordnung der EU, die seit 2018 in Kraft ist, beachten. Dies gilt auch, wenn eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in der EU existiert.

 

NEUES DATENSCHUTZGESETZ DER SCHWEIZ

 

Zwar wird das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz erst in der zweiten Hälfte 2022 in Kraft treten, doch Unternehmerinnen und Unternehmer sind gut beraten, sich bereits heute mit dem Thema und den neuen Anforderungen vertraut zu machen und die erforderlichen Anpassungen an ihren Datenschutzerklärungen und Verträgen vorzunehmen. Der nationale Wirtschaftsverband Economiesuisse hat dazu eine Übersicht erstellt, um aufzuzeigen, was sich mit der Gesetzesänderung alles ändert und was dies für die Unternehmen bedeutet:

 

https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/datenschutz-eine-uebersicht-zum-neuen-gesetz

 

Auch wenn Datenschutz und Datensicherheit wie zwei Namen derselben Sache klingen, sind sie das noch lange nicht. Als Faustregel kann man sie wie folgt unterscheiden: Während Datenschutz sich auf die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich der Kontrolle über die persönlichen Daten und auch deren Nutzung bezieht, beschreibt Datensicherheit all jene Massnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden. Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sind dabei die wichtigsten Ziele.

 

REISSWOLF SCHWEIZ - IHR PARTNER FÜR SICHERE DATENVERNICHTUNG

 

Seit 25 Jahren ist Reisswolf Schweiz spezialisiert auf eine sichere und diskrete Datenvernichtung. Das Unternehmen bietet den Kundinnen und Kunden auf ihre Bedürfnisse entsprechende Lösungen an. «In den vergangenen 25 Jahren haben wir all unsere Entwicklungsschritte kompromisslos auf höhere Dienstleistungsqualität und noch besseren Schutz für die Daten unserer Kundinnen und Kunden ausgerichtet», so Christophe Gence, CEO und VR Delegierter Paprec Schweiz. «So erreichten wir als erstes Unternehmen in der Schweiz die DIN-66399-Zertifizierung. Diese gibt den Rahmen für eine sichere, geschlossene Prozesskette bei der Datenvernichtung vor. Mittlerweile arbeiten auch andere Firmen nach den in dieser Norm definierten Richtlinien, doch Reisswolf bleibt der einzige zertifizierte Anbieter in der Schweiz.»

 

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen: https://www.reisswolf.ch/