Sicherer Datenschutz: Reisswolf Schweiz als Ihr vertrauenswürdiger Partner

Sichere Akten- und Datenträgervernichtung ist entscheidend, wenn es um den Schutz vertraulicher Informationen geht. Bei Reisswolf Schweiz verstehen wir, wie wichtig Datenschutz und Umweltschutz sind. Unsere zertifizierten Prozesse garantieren maximale Sicherheit und einen umweltschonenden Umgang. In diesem Artikel erfahren Sie, warum wir Ihr Partner für sichere Akten- und Datenträgervernichtung sind.

 

1. Höchste Sicherheitsstandards

Der Schutz sensibler Daten ist unerlässlich. Bei Reisswolf Schweiz sind wir nach DIN 66399-zertifiziert und garantieren damit maximale Sicherheit bei unseren Prozessen, um den Schutz Ihrer vertraulichen Akten und elektronischen Datenträger jederzeit zu gewährleisten. Denn der Schutz Ihrer Daten hat bei uns oberste Priorität.

 

II. Sicherheitszertifikate für Ihre Gewissheit

Unsere Verpflichtung zur Sicherheit geht über die Zertifizierung hinaus. Nach jeder erfolgreichen Vernichtung erhalten Sie von uns ein Sicherheitszertifikat. Dieses Dokument bestätigt nicht nur die ordnungsgemässe Vernichtung Ihrer Daten, sondern auch unsere Verantwortung und Transparenz im Umgang mit Ihren Informationen.

 

III. Umweltschonende Praktiken

Datenschutz hat bei uns oberste Priorität. Doch wir verstehen ebenso die Bedeutung nachhaltiger Geschäftspraktiken. Unsere Prozesse zur Vernichtung von Akten und Datenträgern sind darauf ausgerichtet, den ökologischen Fussabdruck so gering wie möglich zu halten. So finden unsere datenschutzkonform und vollständig nach DIN-Norm 66399 vernichteten Akten sowie Datenträger eine zweite Verwendung und werden zu wiederverwendbaren Rohstoffen aufbereitet. Damit erfüllen wir unsere Mission, nicht nur Ihre vertraulichen Daten sicher zu vernichten, sondern auch einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Sehen Sie hier, mit welchen Massnahmen wir die Nachhaltigkeit in unserer Unternehmensgruppe Paprec Schweiz fördern und umsetzen. (https://www.paprec.ch/wir-uebernehmen-verantwortung/).

 

IV. Die Wahl des vertrauenswürdigen Partners

Reisswolf Schweiz ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für sichere Akten- und Datenträgervernichtung. Unsere langjährige Erfahrung, unser Engagement für Sicherheit und Umweltschutz sowie unsere Zertifizierungen machen uns zur besten Wahl für Ihre Datenschutzanforderungen. Wir bieten Ihnen eine Vertrauen Sie auf Reisswolf Schweiz, um Ihre vertraulichen Daten sicher und umweltfreundlich zu vernichten. Unsere zertifizierten Prozesse und unser Engagement für Datenschutz und Umweltschutz machen uns zum bevorzugten Partner für Unternehmen und Organisationen in der ganzen Schweiz.

Neues Datenschutzgesetz: das ändert sich

Mit der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) ändern sich ab 2023 wichtige Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten. Zukünftig gilt es, verschärfte Regeln zu beachten – Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Richtlinien und Datenschutzerklärungen bis zum Inkrafttreten am 1. September 2023 anpassen.

 

Das sind die wichtigsten Änderungen:

 

  • Anpassungen an internationale Standards: Die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) wurde vorgenommen, um die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen und eine bessere Harmonisierung der Datenschutzstandards zu erreichen. Dadurch wird der grenzüberschreitende Datenaustausch erleichtert.
  • Das revidierte DSG beschränkt sich wie die DSGVO auf den Datenschutz natürlicher Personen – statt wie bisher auch auf Daten juristischer Personen. Die Informationspflichten bei der Beschaffung von Personendaten werden ausgebaut und gelten nicht mehr nur bei der Beschaffung von besonders schützenswerten Personendaten. Folglich wird eine Datenschutzerklärung für sämtliche Unternehmen Pflicht.
  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen neu ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen, in welchem sie sich in Bezug auf einzelne Bearbeitungen u.a. zu den Bearbeitungszwecken, den Kategorien der betroffenen Personen und Daten sowie der Aufbewahrungsdauer äussern.
  • Auftragsbearbeitungen, etwa durch IT-Provider, sind vertraglich durch sog. Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarungen (ADV; data processing agreements, DPA) abzusichern.
  • Verletzungen der Datensicherheit müssen dem EDÖB gemeldet werden, wenn sie zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder der Grundrechte der betroffenen Person führen. Es ist durch geeignete technische oder organisatorische Massnahmen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit zu gewährleisten, d.h. es sind diejenigen technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, welche in Anbetracht des Zwecks der Datenbearbeitung, des Risikos, dem Stand der Technik und der Implementierungskosten erforderlich und angemessen sind (z.B. Zugriffskontrollen, Zugangskontrollen, Datenträgerkontrollen, Speicherkontrollen, Benutzerkontrollen etc.)

 

Diese Änderungen im schweizerischen Datenschutzgesetz unterstreichen die wachsende Bedeutung des Datenschutzes und der Privatsphäre in einer zunehmend digitalisierten Welt. Unternehmen und Organisationen sind angehalten, sich intensiv mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die Datenschutzbestimmungen umzusetzen und die Rechte ihrer Kunden und Nutzer zu wahren.

 

Rechtsanwalt Marius Vischer, Partner in der Anwaltskanzlei epartners in Zürich, hat im Januar ein Interview zu dem neuen Datenschutzgesetz gegeben.

 

Übrigens: Eine sichere Aktenvernichtung ist entscheidend für den Datenschutz. Durch die sichere Vernichtung von vertraulichen Dokumenten und personenbezogenen Daten auf physischen Trägern wie Papier oder Festplatten wird Missbrauch und Identitätsdiebstahl verhindert.

 

Mit unserem umfassenden Service gewährleisten wir, dass Informationen endgültig und unwiederbringlich gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Erfahren Sie mehr zu unserem Angebot: https://www.reisswolf.ch/

Sicherheit verträgt keine Kompromisse. Denn nahezu alle im Büro vorhandenen Dokumente und Daten enthalten vertrauliche Informationen, die für Dritte unzugänglich sein sollten. Hier muss der Sicherheitsgedanke immer an erster Stelle stehen. Um den Schutz vertraulicher Daten zu gewährleisten, ist eine sichere Aktenvernichtung unerlässlich.

In der heutigen Zeit, in der Daten zu einer wertvollen Ressource geworden sind, ist der Datenschutz ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens. Denn Unternehmen sammeln und verarbeiten täglich eine grosse Menge an sensiblen Informationen, die es gut zu schützen gilt. Die sichere Aktenvernichtung ist dabei ein wichtiger Aspekt für Unternehmen. Sie trägt dazu bei, sensible Daten zu schützen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu stärken.

Denn unzureichend geschützte Akten bergen erhebliche Sicherheitsrisiken. Vertrauliche Informationen könnten in die falschen Hände geraten und für Identitätsdiebstahl, Betrug oder andere Formen von Missbrauch genutzt werden. Durch eine ordnungsgemässe Aktenvernichtung, wie diese Reisswolf Schweiz anbietet, werden diese Risiken minimiert. Erfahren Sie, wie bei uns der Prozess der sicheren Aktenvernichtung abläuft. Und wie wir mit unserer Zertifizierung DIN 66399 maximale Sicherheit bei all unseren Dienstleistungen und Prozessen garantieren.

Gesetzliche Anforderungen

Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legen fest, dass personenbezogene Daten sicher und dauerhaft gelöscht werden müssen. Die unsachgemässe Entsorgung von Akten kann zu Datenschutzverletzungen führen und erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Unternehmen tun sich gut daran, interne Richtlinien zur Aktenvernichtung zu entwickeln und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter sie verstehen und befolgen. Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen sind wichtig, um das Bewusstsein für Datenschutzrisiken zu schärfen und den korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen zu fördern.

Nachhaltigkeit – ein wichtiger Aspekt bei Reisswolf

Bei der Aktenvernichtung sollte aber auch die Umweltfreundlichkeit berücksichtigt werden. Die Auswahl von Recyclingoptionen für geschredderte Dokumente oder elektronische Datenträger kann dazu beitragen, die Nachhaltigkeit zu fördern. So wird bei Reisswolf Schweiz das vollständig geschredderte Material zu 100% dem Recycling zugeführt.

Im Falle von Papier bedeutet dies: Nach der vollständigen Vernichtung, die eine Wiederherstellung komplett ausschliesst, werden die Überreste der Akten zu Hygienepapier verarbeitet, beispielsweise zu Servietten oder Toilettenpapier.

  • Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks oder Tablets shreddern wir mit unseren Hochleistungsgeräten in extrem kleine Teile. Diese werden anschliessend nach Materialgruppen getrennt und eingeschmolzen.
  • Bei Kreditkarten präsentiert sich die Situation ein wenig anders: Um einen Missbrauch der Daten auf dem Chip verlässlich auszuschliessen, werden die Karten vollständig zermahlen. Was danach noch übrig ist, geht in die thermische Verwertung. Ein anderes Vorgehen wäre in diesem Fall weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll.

Unser Dienstleistungspaket umfasst unter anderem: Bereitstellen von abschliessbaren Sammelbehältern deren Austausch oder Leerung vor Ort und Transport mit speziellen Fahrzeugen und die Vernichtung der Daten durch unsere Hochleistungsschredder in einem eigens dafür eingerichteten und streng überwachten Sicherheitsraum. Zudem haben unsere Kunden die Möglichkeit, ihre vertraulichen Akten mit unserem Mobilschredder direkt bei ihnen vor Ort vernichten zu lassen. Diese Variante wählen vor allem Unternehmen mit einem besonders hohen Sicherheitsbedürfnis. Kunden haben damit die Möglichkeit, während des gesamten Prozesses beim Fahrzeug zu bleiben, bis der Vorgang vollständig abgeschlossen ist. Die Verarbeitungszeit pro Gebinde beträgt ca. 6 bis 7 Minuten.

Hinzu kommen unsere Standorte in Basel, Zürich, Luzern und Genf. Die strategisch gewählte Verteilung über die gesamte Schweiz gewährleistet kurze Wege und eine Nähe zu unseren Kundinnen. Damit sparen wir lange Fahrten und reduzieren den CO2-Ausstoss. In unseren Betrieben beziehen wir zudem Wasserstrom aus ausschliesslich inländischen Wasserkraftwerken.